Die Betriebsrente im neuen Gesicht
Mit Wirkung zum 01.01.2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung (bAV) zu stärken und in kleinen und mittleren Unternehmen den Verbreitungsgrad durch ergänzende Fördermaßnahmen zu erhöhen. Darüber hinaus wird der Anreiz zur Eigenvorsorge für Beschäftigte mit geringem Einkommen verbessert.
Wichtig zu wissen: Die bekannten Durchführungswege und bisherigen Fördermöglichkeiten der bAV bleiben unverändert bestehen und können weiterhin genutzt werden. Auch können bestehende Verträge, die vor 2018 abgeschlossen wurden, unverändert fortgeführt werden.
Hier haben wir einige Information zum Thema Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) und der Zusagequalifizierung zusammengestellt.